Das Urteil von Nürnberg
Wie geht man juristisch gegen die grausamen Verbrechen vor,
derer sich die Nazis unter Führung von Adolf Hitler schuldig gemacht haben?
Diese Frage sollten einige Prozesse, die die Siegermächte zwischen 1945 und
1949 angestrengt haben, zu beantworten helfen. Besonders der zwischen März und
September 1947 im geschichtsträchtigen Nürnberg stattfindende Prozess, bei dem sich
vier NS-Juristen vor einem Trio von US-amerikanischen Richtern zu verantworten
hatten, fiel dabei eine besondere Bedeutung zu. Stanley Kramer („Flucht
in Ketten“, „Wer den Wind sät“) gelang 1961 das Kunststück, mit seinem
dreistündigen, hochkarätig mit Spencer Tracy, Burt Lancaster, Maximilian
Schell, Richard Widmark, Marlene Dietrich, Montgomery Clift und Judy
Garland besetzten und neunfach Oscar-nominierten Justiz-Drama „Das
Urteil von Nürnberg“ die wichtigsten Fragen differenziert aufzuarbeiten.
Inhalt:
Der US-amerikanische Richter Dan Haywood (Spencer Tracy)
trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess
gegen vier führende deutsche Richter des NS-Staates leiten, welche in ihrem Amt
viele politische Gegner zu Unrecht verurteilten. Er wird in der Villa eines
ehemaligen Generals einquartiert, der in einem der früheren Prozesse als Kriegsverbrecher
zum Tode verurteilt und hingerichtet worden ist.
Der US-amerikanische Ankläger, Colonel Tad Lawson (Richard
Widmark), der bei der Befreiung verschiedener Konzentrationslager dabei gewesen
ist, lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung
der Angeklagten durchsetzen will. Er bekommt es mit dem deutschen Verteidiger
Hans Rolfe (Maximilian Schell) zu tun, der den Hauptangeklagten, den
ehemaligen Justizminister des Dritten Reiches, Dr. jur. Ernst Janning (Burt
Lancaster), gegen dessen Willen vertritt. Er beruft sich für seinen
Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im Deutschen
Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen.
Abseits der Verhandlung versucht Richter Haywood, in
Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, um zu verstehen,
wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem
lernt er Frau Berthold (Marlene Dietrich) näher kennen, die Witwe des
ehemaligen Besitzers der Villa, in der er wohnt. Frau Berthold hat eine
feindselige Einstellung gegenüber den Amerikanern und will, dass die Zeit des
Nationalsozialismus vergessen wird. Sie versucht zudem, den Richter zu
beeinflussen, indem sie beteuert, dass auch hochrangige Deutsche nichts von den
Verbrechen in den Konzentrationslagern gewusst hätten. In einem Gespräch mit
den Hausbediensteten versucht Haywood herauszubekommen, wie die einfache
Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer des Schweigens.
Zudem lernt Haywood, der bis auf seinen Dienst im Ersten
Weltkrieg seine Heimat nie für länger verlassen hat, die deutsche Kultur
kennen, was ihn weiter zum Nachdenken bringt.
Im Prozess sagt zunächst Jannings Vorgänger Dr. Karl Wieck
aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis
nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch im Kreuzverhör,
seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen.
Ein weiterer Zeuge, der Bäckerei-Hilfsarbeiter Rudolph
Petersen, berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert
worden sei, weil er einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht
nachzuweisen, dass Petersen sterilisiert wurde, weil er geistig minderbemittelt
sei und dass Menschen aus diesem Grund auch in anderen Ländern, unter anderem
in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden. Rolfes Punkt wirkt glaubwürdig,
als er Petersen ein sehr simples sprachliches Rätsel stellt, welches dieser
nicht lösen kann.
Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman-Wallner (Judy
Garland) aus, die Lawson erst nach langen Bemühungen dazu bringen konnte,
vor Gericht zu bezeugen, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein von Dr.
Ernst Janning aufgrund einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen „Rassenschande“
zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.
Der Verteidiger Rolfe versucht im Kreuzverhör nachzuweisen,
dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen zu ihr
gehabt, also den Straftatbestand der „Rassenschande“ erfüllt habe. Als die
Zeugin, von Rolfe bedrängt, in Tränen ausbricht, ergreift Janning zum ersten
Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen.
Anschließend tritt er in den Zeugenstand und bekennt sich
schuldig im Sinne der Anklage. Er gibt zu, die Naziverbrechen sowohl bewusst
ignoriert wie auch gerechtfertigt zu haben, im Glauben, dass sie dem Wohl des
Landes dienten. Seine eigenen Verbrechen habe er billigend als Mittel für
patriotische Ziele in Kauf genommen. Ebenso bekennt er, beim Verfahren gegen
Feldenstein schon vor Prozessbeginn das Todesurteil festgelegt zu haben.
Kurz vor der Urteilsfindung blockiert die Sowjetunion die Zufahrt
nach Berlin. US-Militärs setzen Anklagevertreter Lawson unter Druck, ein mildes
Urteil zu fordern, da man in Zukunft das Wohlwollen der deutschen Bevölkerung
brauchen werde…
Kritik:
Es ist eine undankbare Aufgabe für den provinziellen Richter
Dan Haywood, die ihn in Nürnberg als Vorsitzender Richter bei dem Prozess gegen
führende NS-Juristen erwartet. Der Republikaner, der eine Schwäche für den demokratischen
Präsidenten Roosevelt hat, war nicht der erste Richter, der gefragt worden ist,
ob er diesen Prozess leiten will, aber der erste, der die Verantwortung
übernehmen wollte. Kramer stellt den sympathischen Richter als
einfachen, ehrbaren Mann vor, der sich auch jenseits des Gerichtssaals ein Bild
von der Lage im Land machen und vor allem verstehen will, wie es zu den
grausamen Nazi-Verbrechen gekommen ist und in welchem Umfang die Bevölkerung
Bescheid wusste. So beschränkt sich „Das Urteil von Nürnberg“ nicht
allein auf den Prozess im Gerichtssaal, sondern folgt dem Richter auch in Nürnberger
Lokale, wo die Menschen wieder ausgelassen feiern und die Vergangenheit einfach
ruhen lassen wollen. Für diese Position steht auch die distinguierte Offiziers-Witwe
Berthold, die auch dem Richter beweisen will, dass die Deutschen nicht alle
Monster seien, und sich im Komitee für den Wiederaufbau engagiert. Zwar geht
der Film in dieser Hinsicht nicht in die Tiefe, sondern belässt es bei
Momentaufnahmen, die allerdings den Eindruck vermitteln, die einfache Bevölkerung
habe nichts von den Nazi-Gräueln gewusst. Im Zentrum steht ohnehin der Prozess,
wobei die beiden engagierten Anwälte anhand von exemplarisch ausgewählten Fallbeispielen
zu eruieren versuchen, welche Mit- oder gar tragende Schuld die vor Gericht
stehenden Juristen bei der Umsetzung der menschenunwürdigen Gesetze besaßen. Sowohl
in den Plädoyers als auch in den Kreuzverhören der Zeugen wird gut herausgearbeitet,
dass die NS-Juristen zwar geltendes Recht umgesetzt hätten, sich aber schon
allein deshalb schuldig machten, weil sie aufgrund ihrer Bildung wissen
mussten, dass die Gesetze unrecht waren. Interessant ist vor allem die
Thematisierung der Mitschuld der Alliierten, schließlich hat die US-amerikanische
Industrie maßgeblich dazu beigetragen, dass Hitler eine so kampfstarke Armee
aufstellen konnte. Und auch der Blick in die Zukunft bleibt nicht außen vor,
das Bewusstsein, dass Deutschland wieder stark gemacht werden müsste, um ein Bollwerk
gegen die weiterhin reale Gefahr aus dem Osten darzustellen. Wenn Deutschland
falle, falle auch Europa, bringt es ein US-General auf den Punkt. Auch wenn Kramers
Film nicht alle Aspekte des Prozesses berücksichtigt und teilweise in der
Argumentation zu kurz greift, stellt „Das Urteil von Nürnberg“ doch
einen wichtigen filmischen Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen dar und
glänzt durch ein stark aufspielendes Ensemble und die vielschichtig
thematisierende Inszenierung.
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