Das Urteil von Nürnberg

Wie geht man juristisch gegen die grausamen Verbrechen vor, derer sich die Nazis unter Führung von Adolf Hitler schuldig gemacht haben? Diese Frage sollten einige Prozesse, die die Siegermächte zwischen 1945 und 1949 angestrengt haben, zu beantworten helfen. Besonders der zwischen März und September 1947 im geschichtsträchtigen Nürnberg stattfindende Prozess, bei dem sich vier NS-Juristen vor einem Trio von US-amerikanischen Richtern zu verantworten hatten, fiel dabei eine besondere Bedeutung zu. Stanley Kramer („Flucht in Ketten“, „Wer den Wind sät“) gelang 1961 das Kunststück, mit seinem dreistündigen, hochkarätig mit Spencer Tracy, Burt Lancaster, Maximilian Schell, Richard Widmark, Marlene Dietrich, Montgomery Clift und Judy Garland besetzten und neunfach Oscar-nominierten Justiz-Drama „Das Urteil von Nürnberg“ die wichtigsten Fragen differenziert aufzuarbeiten.

Inhalt:

Der US-amerikanische Richter Dan Haywood (Spencer Tracy) trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Richter des NS-Staates leiten, welche in ihrem Amt viele politische Gegner zu Unrecht verurteilten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der in einem der früheren Prozesse als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet worden ist.
Der US-amerikanische Ankläger, Colonel Tad Lawson (Richard Widmark), der bei der Befreiung verschiedener Konzentrationslager dabei gewesen ist, lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Er bekommt es mit dem deutschen Verteidiger Hans Rolfe (Maximilian Schell) zu tun, der den Hauptangeklagten, den ehemaligen Justizminister des Dritten Reiches, Dr. jur. Ernst Janning (Burt Lancaster), gegen dessen Willen vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im Deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen.
Abseits der Verhandlung versucht Richter Haywood, in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er Frau Berthold (Marlene Dietrich) näher kennen, die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa, in der er wohnt. Frau Berthold hat eine feindselige Einstellung gegenüber den Amerikanern und will, dass die Zeit des Nationalsozialismus vergessen wird. Sie versucht zudem, den Richter zu beeinflussen, indem sie beteuert, dass auch hochrangige Deutsche nichts von den Verbrechen in den Konzentrationslagern gewusst hätten. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht Haywood herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer des Schweigens.
Zudem lernt Haywood, der bis auf seinen Dienst im Ersten Weltkrieg seine Heimat nie für länger verlassen hat, die deutsche Kultur kennen, was ihn weiter zum Nachdenken bringt.
Im Prozess sagt zunächst Jannings Vorgänger Dr. Karl Wieck aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch im Kreuzverhör, seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen.
Ein weiterer Zeuge, der Bäckerei-Hilfsarbeiter Rudolph Petersen, berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert worden sei, weil er einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht nachzuweisen, dass Petersen sterilisiert wurde, weil er geistig minderbemittelt sei und dass Menschen aus diesem Grund auch in anderen Ländern, unter anderem in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden. Rolfes Punkt wirkt glaubwürdig, als er Petersen ein sehr simples sprachliches Rätsel stellt, welches dieser nicht lösen kann.
Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman-Wallner (Judy Garland) aus, die Lawson erst nach langen Bemühungen dazu bringen konnte, vor Gericht zu bezeugen, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein von Dr. Ernst Janning aufgrund einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen „Rassenschande“ zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.
Der Verteidiger Rolfe versucht im Kreuzverhör nachzuweisen, dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen zu ihr gehabt, also den Straftatbestand der „Rassenschande“ erfüllt habe. Als die Zeugin, von Rolfe bedrängt, in Tränen ausbricht, ergreift Janning zum ersten Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen.
Anschließend tritt er in den Zeugenstand und bekennt sich schuldig im Sinne der Anklage. Er gibt zu, die Naziverbrechen sowohl bewusst ignoriert wie auch gerechtfertigt zu haben, im Glauben, dass sie dem Wohl des Landes dienten. Seine eigenen Verbrechen habe er billigend als Mittel für patriotische Ziele in Kauf genommen. Ebenso bekennt er, beim Verfahren gegen Feldenstein schon vor Prozessbeginn das Todesurteil festgelegt zu haben.
Kurz vor der Urteilsfindung blockiert die Sowjetunion die Zufahrt nach Berlin. US-Militärs setzen Anklagevertreter Lawson unter Druck, ein mildes Urteil zu fordern, da man in Zukunft das Wohlwollen der deutschen Bevölkerung brauchen werde…

Kritik:

Es ist eine undankbare Aufgabe für den provinziellen Richter Dan Haywood, die ihn in Nürnberg als Vorsitzender Richter bei dem Prozess gegen führende NS-Juristen erwartet. Der Republikaner, der eine Schwäche für den demokratischen Präsidenten Roosevelt hat, war nicht der erste Richter, der gefragt worden ist, ob er diesen Prozess leiten will, aber der erste, der die Verantwortung übernehmen wollte. Kramer stellt den sympathischen Richter als einfachen, ehrbaren Mann vor, der sich auch jenseits des Gerichtssaals ein Bild von der Lage im Land machen und vor allem verstehen will, wie es zu den grausamen Nazi-Verbrechen gekommen ist und in welchem Umfang die Bevölkerung Bescheid wusste. So beschränkt sich „Das Urteil von Nürnberg“ nicht allein auf den Prozess im Gerichtssaal, sondern folgt dem Richter auch in Nürnberger Lokale, wo die Menschen wieder ausgelassen feiern und die Vergangenheit einfach ruhen lassen wollen. Für diese Position steht auch die distinguierte Offiziers-Witwe Berthold, die auch dem Richter beweisen will, dass die Deutschen nicht alle Monster seien, und sich im Komitee für den Wiederaufbau engagiert. Zwar geht der Film in dieser Hinsicht nicht in die Tiefe, sondern belässt es bei Momentaufnahmen, die allerdings den Eindruck vermitteln, die einfache Bevölkerung habe nichts von den Nazi-Gräueln gewusst. Im Zentrum steht ohnehin der Prozess, wobei die beiden engagierten Anwälte anhand von exemplarisch ausgewählten Fallbeispielen zu eruieren versuchen, welche Mit- oder gar tragende Schuld die vor Gericht stehenden Juristen bei der Umsetzung der menschenunwürdigen Gesetze besaßen. Sowohl in den Plädoyers als auch in den Kreuzverhören der Zeugen wird gut herausgearbeitet, dass die NS-Juristen zwar geltendes Recht umgesetzt hätten, sich aber schon allein deshalb schuldig machten, weil sie aufgrund ihrer Bildung wissen mussten, dass die Gesetze unrecht waren. Interessant ist vor allem die Thematisierung der Mitschuld der Alliierten, schließlich hat die US-amerikanische Industrie maßgeblich dazu beigetragen, dass Hitler eine so kampfstarke Armee aufstellen konnte. Und auch der Blick in die Zukunft bleibt nicht außen vor, das Bewusstsein, dass Deutschland wieder stark gemacht werden müsste, um ein Bollwerk gegen die weiterhin reale Gefahr aus dem Osten darzustellen. Wenn Deutschland falle, falle auch Europa, bringt es ein US-General auf den Punkt. Auch wenn Kramers Film nicht alle Aspekte des Prozesses berücksichtigt und teilweise in der Argumentation zu kurz greift, stellt „Das Urteil von Nürnberg“ doch einen wichtigen filmischen Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen dar und glänzt durch ein stark aufspielendes Ensemble und die vielschichtig thematisierende Inszenierung.

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